Der Plangeltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet Südwest" soll als Fläche für Gemeinbedarf mit der Spezifizierung "Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" für eine neue Kindertagesstätte ausgewiesen werden.
Die nun vorgesehene Fläche war schon gedanklich bei der Aufstellung des Bebauungsplans (rechtswirksam seit 2007) als Fläche für eine Kindertagesstätte vorgesehen. Ein Baufenster ist bereits auf der Grünfläche vorhanden, welches sich allerdings für das Vorhaben als zu klein darstellt.
Die Stadt Griesheim hat derzeit keine anderen Grundstücke, die kurzfristig für den Bau einer Kita genutzt werden könnten. Die gesamte Grünfläche (rund 6.000 m²) wird hier als Plangeltungsbereich angesetzt, wobei die im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen die Fläche für den neuen Baukörper stark einschränken. Das Kindergartengebäude kann dahingehend im südöstlichen Bereich des Grundstücks entstehen.
Da im Wohngebiet Südwest viele junge Familien zuziehen, ist der Standort für dieses Projekt als positiv zu bewerten.
Betroffene Themenbereiche
Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen
Ziele und Zwecke
Der Plangeltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet Südwest" soll für eine neue Kindertagesstätte ausgewiesen werden.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
11/2019 - 03/2021
Veranschlagter Zeitplan
11/2020 Offenlage
11.02.2021 Satzungsbeschluss
Letzter relevanter politischer Beschluss
https://sessionnet.krz.de/griesheim/bi/to0050.asp?__ktonr=24128
Ist Bürgerbeteiligung vorgesehen?
ja
Bürgerbeteiligung
Zeitraum der Bürgerbeteiligung
11/2020
Zuständigkeit
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