Sie haben Ideen für die Stadt Griesheim? Sie haben ein Anliegen und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Sie möchten sich über die Vorhaben der Stadt Griesheim informieren und sich einbringen? Dann erhalten Sie wertvolle Informationen dazu, wie Bürgerbeteiligung in Griesheim gedacht und gelebt wird, in der „Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der vielseitigen Kontaktstellen und Wege der Ansprache, die Bürgerinnen und Bürgern Griesheims zur Verfügung stehen.
Bürgerschaft
Bürgerinitiativen
Umwelt, Bauvorhaben oder Verkehr…Wenn Bürger*innen sich für ein gemeinsames Anliegen einsetzen möchten, können Sie Ihre Interessen als Bürgerinitiative verfolgen. Die Engagierten richten sich häufig über verschiedene Medien an die Öffentlichkeit, um die Aufmerksamkeit und das Interesse der übrigen Bürgerschaft und in der Folge weitere Mitstreiter*innen zu gewinnen.
Bürgerinitiativen beschäftigen sich in der Regel sehr intensiv mit ihrem Thema und verfügen über ein breites Wissen. Dieses Wissen kann in einen konstruktiven Trialog mit Stadtverwaltung und Politik integriert werden und so zu einer bürgernahen Fachplanung beitragen.
Bürgerbeteiligung
Das steht im Gesetz:
Es gibt rechtlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, die durch Gesetze definiert werden.
Hierzu zählen demokratische Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Darüber hinaus werden Bürger*innen über das Recht auf Stellungnahmen, Einwände und Anregungen im Rahmen von Planungsverfahren beteiligt und können Einfluss auf den Prozess und das Planungsergebnis nehmen. (z. B. Bauleitplanung)
Das gibt es in Griesheim zusätzlich:
Dieser Bereich beschreibt das zusätzliche freiwillige Beteiligungsangebot einer Stadtverwaltung, das auf der Stufe „Informieren“ beginnt. Den Bürger*innen werden Informationen bereitgestellt, damit sie Ziele und Hintergründe von städtischen Vorhaben nachvollziehen können.
Auf der nächsten Stufe „Mitreden“ befragen die Stadtverwaltung und Politik die Bürger*innen zu ihrer Meinung und nehmen Anregungen zu den städtischen Vorhaben auf.
Wenn sich Bürger*innen und Entscheidungsträger*innen aus Stadtverwaltung und Politik in einen aktiven Trialog begeben und diskutieren, dann spricht man von der höchsten Beteiligungsstufe „Mitgestalten“. Während der Abwägung verschiedener Alternativen werden hierbei gemeinsam Lösungen erarbeitet.
Bürger*innen haben verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel:
- Informationsveranstaltungen
- Workshops
- Ortstermine
- Online-Beteiligung
Weitere Informationen finden Sie in den Griesheimer Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung.
Eine Übersicht zu den Vorhaben der Stadtverwaltung finden Sie in der
1. Vorhabenliste der Stadt Griesheim,
die am 1. April 2021 veröffentlicht wurde. Darin werden Vorhaben mit
kurzen Steckbriefen erklärt und angegeben, ob für die Vorhaben formelle
oder informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen
ist. Die Stadtverordnetenversammlung hat die 1. Vorhabenliste in ihrer
Sitzung am 11. Februar 2021 einstimmig beschlossen.
Bürger*innen können auch selbst eine Bürgerbeteiligung anregen, auch wenn diese nicht durch die Stadtverwaltung vorgesehen ist. Das Vorgehen wird in der Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung beschrieben. Interessierte Bürger*innen können sich zudem zur Beratung an die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung (Kontakt rechts) wenden.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerbegehren können die Bürger*innen einer Gemeinde oder Stadt einen Bürgerentscheid beantragen. Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass durch eine von den Initiatoren eines Bürger- oder Vertreterbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Über die formellen Antragsbedingungen informiert das Team des Landeswahlleiters Hessen. Mehr lesen…
Stadtverwaltung
Formlose Anliegen per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon an die Stadtverwaltung und persönliche Vorsprache
Auch kann jederzeit ein Fax, eine E-Mail oder ein formloses Schreiben an die Stadtverwaltung gerichtet werden.
In der Rubrik Organigramm befindet sich eine Übersicht der Fachbereiche, ihren Aufgaben und Zuständigkeiten sowie der entsprechenden Kontaktdaten.
Sie sind sich unsicher, an wen Sie sich wenden sollen? Über die zentrale E-Mail Adresse info@griesheim.de oder während der Öffnungszeiten telefonisch unter: 0 61 55 / 701-0 (Zentrale) können Sie Ihre Frage oder Ihr Anliegen einbringen. Die Mitarbeiter*innen der Stadt Griesheim leiten es an die entsprechende Stelle weiter.
Hier gelangen sie direkt zu einem Online-Formular zu „Fragen und Anliegen“.
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden mithilfe unseres E-Mail-Newsletters zu Bürgerbeteiligungsverfahren. Mit dem jederzeit kündbaren Abonnement verpassen Sie keine Termine zu Workshops, Projektwerkstätten, Ortsterminen, usw.
Online-Modul "Fragen und Antworten"
In unserem Online Modul „Fragen und Antworten“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen rund um laufende Beteiligungsverfahren an die Stadtverwaltung Griesheim zu stellen. Natürlich beantworten wir auch gerne Ihre allgemeinen Fragen.
Bürgermeister
Formlose Anliegen per Brief, E-Mail oder Fax an den Bürgermeister
Jederzeit können Sie an den Bürgermeister gerichtete Fragen und Anliegen auch per Brief, E-Mail oder Fax einreichen.
Anschrift:
Stadtverwaltung Griesheim
Bürgermeister
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Fax: 06155 / 701-216
E-Mail: buergermeister [at] griesheim.de
Bürgermeister-Sprechstunde
Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl steht für persönliche Sprechstunden zur Verfügung.
Einen Termin bekommen Sie im Sekretariat des Bürgermeisters.
Telefon: 06155 / 701-201
Politik
Bürgerversammlung
Einmal jährlich werden wichtige Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung (gemäß § 8a Hessische Gemeindeordnung) vorgestellt.
Der Termin wird jeweils über die Printmedien und auf Griesheim.de unter „Aktuelles“ bekanntgegeben.
Einwohner*innenfragestunde
Vor jeder Stadtverordnetenversammlung findet eine 15-minütige Fragestunde statt, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen können.
Die „Regularien“ zur Fragestunde sind auf Griesheim.de einsehbar.
Die Termine der Stadtverordnetenversammlung finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Bürgerinformationssystem
Im Bürgerinformationssystem können außerdem alle Sitzungstermine, Tagesordnungen sowie Niederschriften und Beschlüsse der politischen Gremien eingesehen werden.
Hier wird zudem Liste der gewählten politischen Vertreter*innen, die man direkt über das Ratsinformationssystem anschreiben kann, bereitgestellt.
Stammtische und persönliche Ansprachen der Fraktion
Die Fraktionen selbst bieten oftmals regelmäßige Runden und Treffen wie beispielsweise Bürgerstammtische an, sodass auch hier Anregungen gegeben werden können. Nähere Informationen oder Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten.
Mitarbeit als sachkundige*r Einwohner*in in einer Kommission
Kommissionen sind Hilfsorgane des Magistrats und unterstehen diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung gehören neben dem Bürgermeister, Magistragsmitgliedern und den Stadtverordneten auch "sachkundige Einwohner*innen" einer Kommission an.
In Griesheim bestehen zurzeit folgende Kommissionen:
- Baukommission
- Betriebskommission Haus Waldeck
- Präventionsrat
- Runder Tisch "Wirtschafts- und Landwirtschaftsfragen"