Mitmachen

Sie haben Ideen für die Stadt Griesheim? Sie haben ein Anliegen und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Sie möchten sich über die Vorhaben der Stadt Griesheim informieren und sich einbringen? Dann erhalten Sie wertvolle Informationen dazu, wie Bürgerbeteiligung in Griesheim gedacht und gelebt wird, in der „Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung“.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der vielseitigen Kontaktstellen und Wege der Ansprache, die Bürgerinnen und Bürgern Griesheims zur Verfügung stehen.



Bürgerschaft


Bürgerbeteiligung

Das steht im Gesetz:

Es gibt rechtlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, die durch Gesetze definiert werden.

Hierzu zählen demokratische Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.

Darüber hinaus werden Bürgerinnen und Bürger über das Recht auf Stellungnahmen, Einwände und Anregungen im Rahmen von Planungsverfahren beteiligt und können Einfluss auf den Prozess und das Planungsergebnis nehmen. (z. B. Bauleitplanung)

Das gibt es in Griesheim zusätzlich:

Dieser Bereich beschreibt das zusätzliche freiwillige Beteiligungsangebot einer Stadtverwaltung, das auf der Stufe „Informieren“ beginnt. Den Bürgerinnen und Bürger werden Informationen bereitgestellt, damit sie Ziele und Hintergründe von städtischen Vorhaben nachvollziehen können.


Auf der nächsten Stufe „Mitreden“ befragen die Stadtverwaltung und Politik die Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung und nehmen Anregungen zu den städtischen Vorhaben auf.


Wenn sich Bürgerinnen und Bürger und Entscheidungsträgerinnen und Träger aus Stadtverwaltung und Politik in einen aktiven Trialog begeben und diskutieren, dann spricht man von der höchsten Beteiligungsstufe „Mitgestalten“. Während der Abwägung verschiedener Alternativen werden hierbei gemeinsam Lösungen erarbeitet.

Bürgerinnen und Bürger haben verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel:

  • Informationsveranstaltungen
  • Workshops
  • Ortstermine
  • Online-Beteiligung
Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung berät in allen Fragen zur informellen Beteiligung.

Weitere Informationen finden Sie in den Griesheimer Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung.

Eine Übersicht zu den Vorhaben der Stadtverwaltung finden Sie in der Vorhabenliste der Stadt Griesheim. Darin werden Vorhaben mit kurzen Steckbriefen erklärt und angegeben, ob für die Vorhaben formelle oder informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Die Vorhabenliste erscheint turnusgemäß alle sechs Monate.

Bürgerinnen und Bürger können auch selbst eine Bürgerbeteiligung anregen, auch wenn diese nicht durch die Stadtverwaltung vorgesehen ist. Das Vorgehen wird in der Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung beschrieben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zudem zur Beratung an die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung (Kontakt rechts) wenden.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Mit einem Bürgerbegehren können die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde oder Stadt einen Bürgerentscheid beantragen. Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass durch eine von den Initiatoren eines Bürger- oder Vertreterbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.

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