Warum wird die Beteiligungsstufe "Mitgestalten" nicht angeboten?

Wenn bei einem Vorhaben informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, muss gemäß der Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung die Beteiligungsstufe angegeben werden.
Die Griesheimer Leitlinie beinhaltet dabei drei Stufen: Informieren, Mitreden und Mitgestalten.

Unter gewissen Rahmenbedingungen eines Vorhabens kommt die Verwaltung zur Einschätzung, dass die Beteiligungsstufe „Mitgestalten“ nicht angeboten wird. In diesen Fällen fordert die Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung eine Begründung dafür, warum nicht die höchste Beteiligungsstufe „Mitgestalten“ vorgesehen ist.

„Mitgestalten“ - die höchste Beteiligungsstufe gemäß der Griesheimer Leitlinie für gute Bürgerbeteiligung - ist als Stufe für einen besonders intensiven Austausch zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik vorgesehen. In den Leitlinien wird definiert:

„Die Griesheimer Stadtverwaltung und die Politik geben der Bürgerschaft Raum, sich zu konkreten Fragestellungen eines Vorhabens zu äußern. Sie laden dazu ein, sich auszutauschen, zu diskutieren und gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Bürgerschaft setzt sich mit Alternativen auseinander und diskutiert verschiedene Optionen.“

Formate auf der Stufe „Mitgestalten“ sind daher zum Beispiel regelmäßige Treffen eines „Runden Tisches“ oder moderierte Arbeitskreise, die konkrete Frage- und Problemstellungen über einen längeren Zeitraum betrachten und bearbeiten

Liste der Rahmenbedingungen, die dazu führen können, dass die Beteiligungsstufe „Mitgestalten“ nicht vorgesehen wird:

  • zeitlicher Druck

Sowohl wirtschaftliche oder gesellschaftliche Interessen, als auch gesetzliche Vorgaben können dazu führen, dass ein erhöhter zeitlicher Druck hinsichtlich der Umsetzung eines Vorhabens entsteht. Längerfristig angelegte Beteiligungsformate, in denen unterschiedliche Alternativen abgewogen werden, erscheinen vor diesem Hintergrund nicht als zielführend.

  • finanzielle Ressourcen

Die Organisation von Beteiligungsformaten auf der Stufe „Mitgestalten“ erfordert einen hohen personellen Aufwand, in vielen Fällen wird beispielsweise eine externe Moderation eingesetzt. Die Haushaltsmittel für bestimmte Vorhaben sind gleichzeitig begrenzt. Daher muss innerhalb der Verwaltung abgewogen werden, in welchen Fällen die Beteiligungsstufe „Mitgestalten“ aus finanzieller Sicht verhältnismäßig und angemessen erscheint. Die Finanzierung einiger Vorhaben ist darüber hinaus an Fördermittel gebunden, die eine strenge Vorgabe bezüglich der sachbezogenen Verwendung der Fördergelder mit sich bringen.

  • rechtliche Rahmenbedingungen

Die Umsetzung eines Vorhabens muss in der Regel eine Reihe an gesetzlichen und fachrechtlichen Vorgaben einbeziehen und bedenken. So sind beispielsweise der Lärmschutz und Naturschutz innerhalb der Stadtentwicklung wichtige Themen, die bei der Planung berücksichtig werden müssen. In bestimmten Konstellationen kommt die Verwaltung zu dem Eindruck, dass die gesetzlichen Vorgaben dazu führen, dass der Spielraum für das Diskutieren von Alternativen und Lösungsmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt wird.

  • eingeschränkter Gestaltungsspielraum der Politik

Der Fall kann eintreten, dass der Entscheidungs- und Handlungsspielraum der Politiker*innen bereits durch fachliche Vorgaben stark eingeschränkt wird. Unter diesen Umständen ist eine ergebnisoffene Diskussion über Gestaltungsspielräume und alternative Lösungen nicht möglich, da die Politik die umfangreichen Eingaben der Bürgerschaft bei ihrem Entscheidungsprozess nur sehr begrenzt berücksichtigen kann. In diesen Fällen erscheint die Beteiligungsstufe „Informieren“ zielführender, um die Bürgerschaft beispielsweise über die fachlichen Gründe für die politische Entscheidung zu informieren.