Abschaffung des nach VWV-StVO unzulässigen Gehwegparken
Durch das Gehwegparken (hier auf der Ostseite) wird die schmale Fahrbahn weiter eingeengt. PKW (von Süden) drängeln sich durch die Schillerstrasse trotz Hindernis auf ihrer Seite und gefährden dadurch entgegenkommende Radfahrer.
Durch die beidseitigen Parkplätze besteht in beiden Richtungen die Gefahr von Dooring-Unfällen. In fußläufiger Entfernung (50 bis 100m) befinden sich ausreichend VwV-StVO konforme Parkplätze.
Lt. rechtsverbindlicher VwV StVO (und damit verbundener tech. Regelwerke und der Rechtssprechung) ist das Parken auf Gehwegen nur zulässig, wenn die Restbreite des Gehweges mind. 1,5m beträgt. Dies ist hier NICHT der Fall.