Friedrich-Ebert-Straße: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen anbringen
Neben der seitlichen Parkreihe ist in in diesem nördlichsten Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße kurz vor dem Friedhof das Überholen von Radfahrern durch Autofahrer generell zu eng, wenn die Radfahrer den rechtlich und physikalisch erforderlichen Dooring-Abstand von 1,2 Meter zu den parkenden Autos einhalten und Autofahrer ihrerseits 1,5 Meter Überholabstand zu Radfahrern (bzw. sogar 2 Meter Abstand beim Transport von Kindern auf dem Rad) laut aktueller StVO einhalten, also beide rechtskonform im Sinne der Unfallprävention fahren.
Da es sich hier ohnehin um eine relevante Zufahrtstraße nach Süden zur Friedrich-Ebert-Schule und nach Norden zum Friedhof (Senioren auf dem Rad) handelt, ist dies ein gut geeigneter Straßenabschnitt um das neue Straßenschild "Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen" zu verordnen und anzuwenden. Dies muss dann selbstverständlich auch stichprobenweise kontrolliert und geahndet werden, damit es auch ernst genommen wird! Zur Sicherheit unserer Kinder und aller, die gerne Rad fahren!
Auch direkt vor der Friedrich-Ebert-Schule ist eine Anbringung dieses Straßenschilds im Interesse der Sicherheit unserer Schulkinder zu prüfen!