Freie Sicht durch abgestellte Fahrzeuge erheblich beeinträchtigt.
Straßenquerungen werden durch Fahrzeuge, die auf der Straße abgestellt sind, erschwert, weil Sichtverhältnisse erheblich eingeschränkt sind.
Beispiel: Querung der Schöneweibergasse in Höhe Petersgasse / Martin-Luther-Straße.
Um gefahrlos die Straße queren zu können, sollten heranfahrende Fahrzeuge so rechtzeitig zu sehen sein, dass in dieser Zeit in Schrittgeschwindigkeit die Straße rechtzeitig überquert werden kann. Das gilt nicht nur für Radler, sondern insbesondere für Fußgänger. Derzeit muss die Straße betreten werden, um an den abgestellten Fahrzeugen vorbei herannahende Fahrzeuge rechtzeitig sehen zu können.