Admin

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18.03.2022 um 09:00

Abschnitt 4: Gustav-Heinemann-Straße bis Theodor-Heuss-Straße

Einmündungen Heinrich-Heine-Straße und Gustav-Heinemann-Straße

  • Unterbrechen der Vorfahrt erforderlich, Z. 301 „Vorfahrt“ darf nur dreimal hinter einander stehen. Daher gilt hier rechts-vor-Links, verdeutlicht durch Z. 102 „Kreuzung“ und Markierung „Haifischzähne“.
  • Nicht regelkonforme Parkstände entfallen, Fläche wird baulich als Gehweg hergestellt: Verbesserung der Sichtbeziehungen beim Queren. Parkplätze vor Haus Nr. 29 und Nr. 50 entfallen.

Einmündungen Fichtestraße und Theodor-Heuss-Straße

  • Rotmarkierung und Bodenpiktogramm „Fahrradstraße“, um auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen.
  • Markierung von Parken mit Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn
  • Nicht regelkonforme Parkstände entfallen, Fläche wird baulich als Gehweg hergestellt: Verbesserung der Sichtbeziehungen beim Queren. Parkplätze vor Haus Nr. 29 und Nr. 50 entfallen.

SKüm

SKüm

24.03.2022 um 20:22

Es ist nicht ernsthaft geplant, dass die Fahrradstrasse an der einen Kreuzung keine Vorfahrt hat??? Das kapiert dann wirklich keiner mehr-weder Radfahrer noch Autofahrer an den anderen Kreuzungen. Dann macht Einbahnstrassen aus den 2 betroffenen Straßen.
SD

SD

25.03.2022 um 17:42

Ich muss mich hier SKüm anschließen: die Vorfahrtsregelung an der Heinrich-Heine-Straße und Gustav-Heinemann-Straße ist äußerst ungünstig. Und zumindest für die Gustav-Heinemann-Straße wird das auch häufiger mal relevant.

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