Abschnitt 4: Gustav-Heinemann-Straße bis Theodor-Heuss-Straße
Einmündungen Heinrich-Heine-Straße und Gustav-Heinemann-Straße
- Unterbrechen der Vorfahrt erforderlich, Z. 301 „Vorfahrt“ darf nur dreimal hinter einander stehen. Daher gilt hier rechts-vor-Links, verdeutlicht durch Z. 102 „Kreuzung“ und Markierung „Haifischzähne“.
- Nicht regelkonforme Parkstände entfallen, Fläche wird baulich als Gehweg hergestellt: Verbesserung der Sichtbeziehungen beim Queren. Parkplätze vor Haus Nr. 29 und Nr. 50 entfallen.
Einmündungen Fichtestraße und Theodor-Heuss-Straße
- Rotmarkierung und Bodenpiktogramm „Fahrradstraße“, um auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen.
- Markierung von Parken mit Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn
- Nicht regelkonforme Parkstände entfallen, Fläche wird baulich als Gehweg hergestellt: Verbesserung der Sichtbeziehungen beim Queren. Parkplätze vor Haus Nr. 29 und Nr. 50 entfallen.
SKüm
24.03.2022 um 20:22
SD
25.03.2022 um 17:42