Abschnitt 2: Friedrich-Ebert-Straße
Zwischen Darmstädter Straße und Goethestraße
- Änderung der Vorfahrtsregelung:
- Darmstädter Straße und Goethestraße behalten Vorfahrt (Z. 301 StVO).
- Verkehr aus Friedrich-Ebert-Straße muss Vorfahrt gewähren (Z. 102 „Kreuzung“ bzw. Z. 205 „Vorfahrt gewähren“).
- Aufpflasterungen in der Friedrich-Ebert-Straße, um veränderte Vorfahrtsregelung gestalterisch zu unterstützen.
- Rotmarkierung und Bodenpiktogramm „Fahrradstraße“, um auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen.
- Sperrflächen werden baulich als Gehwegvorziehung („Gehwegnase“) hergestellt: Verbesserung der Sichtbeziehungen beim Queren.
- Markierung von Parken mit Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn
Von Goethestraße Nr. 2 bis Nr. 10
- Nördliche Wohnstraße (niveaugleich ausgebaut) wird als Verkehrsberuhigter Bereich beschildert, was der Ist-Situation entspricht
- Im Einmündungsbereich Rotmarkierung und Bodenpiktogramm „Fahrradstraße“, um ausfahrenden Verkehr auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen.
Pink Lady
22.03.2022 um 19:17
SKüm
24.03.2022 um 20:06