Admin

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18.03.2022 um 08:58

Abschnitt 2: Friedrich-Ebert-Straße

Zwischen Darmstädter Straße und Goethestraße

  • Änderung der Vorfahrtsregelung:
    • Darmstädter Straße und Goethestraße behalten Vorfahrt (Z. 301 StVO).
    • Verkehr aus Friedrich-Ebert-Straße muss Vorfahrt gewähren (Z. 102 „Kreuzung“ bzw. Z. 205 „Vorfahrt gewähren“).
  • Aufpflasterungen in der Friedrich-Ebert-Straße, um veränderte Vorfahrtsregelung gestalterisch zu unterstützen.
  • Rotmarkierung und Bodenpiktogramm „Fahrradstraße“, um auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen.
  • Sperrflächen werden baulich als Gehwegvorziehung („Gehwegnase“) hergestellt: Verbesserung der Sichtbeziehungen beim Queren.
  • Markierung von Parken mit Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn

Von Goethestraße Nr. 2 bis Nr. 10

  • Nördliche Wohnstraße (niveaugleich ausgebaut) wird als Verkehrsberuhigter Bereich beschildert, was der Ist-Situation entspricht
  • Im Einmündungsbereich Rotmarkierung und Bodenpiktogramm „Fahrradstraße“, um ausfahrenden Verkehr auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen.

Pink Lady

Pink Lady

22.03.2022 um 19:17

Laut Ihrem Bericht (Ihrer Messung) wird auf der Darmstädter Straße und Goethestraße von Autofahrern häufig Tempo 30 nicht eingehalten. Besteht nicht die Gefahr, wenn die Fahrradstraße eine Vorfahrtstraße wird, dass dann noch häufiger zu schnell gefahren wird, da regelmäßiges Abbremsen wie bei Rechts vor Links entfällt?
SKüm

SKüm

24.03.2022 um 20:06

Hier wird die geänderte und somit komplizierte Vorfahrtsregelung deutlich. Ich befürcht, durch die geänderte Vorfahrtsregelung, dh unüblich für Griesheim, reicht es nicht, rote Farbe auf die Straße zu pinseln-da werden noch Böller oder andere Abbremshindernisse an allen Einmündung nötig sein.

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