92. Newsletter „Griesheim Aktuell“

92. Newsletter "Griesheim Aktuell"

12.01.2022


Corona-Virus: Informationen zur Pandemie

Hospitalisierungs-Inzidenz
Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 3,11 pro 100.000 Einwohner*innen (12.01.2022).

Intensivbetten-Belegung
Nach der IVENA Sonderlage waren am 11.01.2022 um 11:00 Uhr 243 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 234 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 9 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 276 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten.

Tägliche Übersicht des Landes Hessen über die Indikatoren zur Pandemiebestimmung >>>


7-Tages-Inzidenz
Die aktuelle Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 443,5.

Inzidenzen und weitere Auswertungen, basierend auf den aus den Gesundheitsämtern gemäß Infektionsschutzgesetz übermittelten Meldedaten, nach Landkreisen und kreisfreien Städten sortiert, finden Sie auf dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts: Weiterlesen...

Impfdashboard der Bundesregierung
Stand 11.01.2022: 72,2 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind geimpft.
Eine Übersicht zum Stand der Corona-Impfungen in Deutschland finden Sie auf dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums: Weiterlesen...

Landkreis Darmstadt-Dieburg
Aktuelle Zahlen der Neuinfizierten im Landkreis Darmstadt-Dieburg finden Sie hier: Weiterlesen...

Übersicht der Fallzahlen im Landkreis Darmstadt Dieburg (Bildnachweis: LaDaDi)

Erhaltungssatzung - Hinweis auf Satzungsbeschluss und baldiges Inkrafttreten

Postkarte Griesheimer Ortsbild

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die Erhaltungssatzung beschlossen. Die dazugehörige Amtliche Bekanntmachung erfolgte im Griesheimer Anzeiger vom 05.01.2022. Auf der städtischen Internetseite ist die Satzung und ihre Begründung unter „Satzungen“ (hier klicken) im Themenbereich "600 - Bau- und Wohnungswesen, Verkehr" veröffentlicht. Die Erhaltungssatzung tritt mit dem Ende der Offenlagefrist (06.01. – 14.01.2022) in Kraft.

Dem Satzungsbeschluss ging eine umfangreiche Bürgerinformation im Jahr 2021 voraus. Mitte September erhielten interessierte Bürger*innen bei einer Ausstellung in der Wagenhalle die Gelegenheit, sich zu den Inhalten zu informieren und mit den Projektverantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Seit diesem Zeitpunkt ist zudem eine Online-Informationsseite auf der städtischen Beteiligungsplattform eingerichtet und eine Informationsbroschüre im Umlauf. Weiterlesen...

Jetzt mitmachen! Online-Befragung „Teilhabe im Alter“ startet am 10.01.2022

Online-Befragung Griesheimer Seniorinnen und Senioren vom 10. – 19. Januar 2022

Ab sofort sind Griesheimer Seniorinnen und Senioren eingeladen, an einer Online-Befragung teilzunehmen. Inhalt der Befragung sind soziale Kontaktmöglichkeiten oder Unterstützungsangebote im Umgang mit dem Computer und Internet.

Hier gelangen Sie zur Befragung >>>
Eine Teilnahme ist vom 10. – 19.01.2022 möglich.

Stefanie Ondruch vom Seniorenbüro der Stadt Griesheim möchte Griesheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 60 Jahren für eine Teilnahme an der Befragung motivieren. „Uns interessiert ganz besonders, wie unsere Angebote und der Einsatz für die Teilhabe der älteren Bürgerinnen und Bürger von außen wahrgenommen werden. Welche weiteren Bedarfe haben sie möglicherweise, die wir zukünftig bei der Angebotsplanung mitdenken sollten? Die Befragung ist ein tolles Instrument, um anonym und offen an uns heranzutreten und eigene Ideen und Erfahrungen zu teilen.“

Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Befragungszeitraums durch die Studierenden ausgewertet und in einer Sitzung des Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport vorgestellt. „Die Ergebnisse sind uns sehr wichtig und werden bei der weiteren strategischen Ausrichtung der Griesheimer Seniorenarbeit berücksichtigt. Daher sehen wir eine öffentliche Präsentation und Anerkennung durch die städtischen Gremien vor“, betont Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl. Weiterlesen...


Technischer Hinweis
Der Link zur Online-Befragung ist während des Befragungs-Zeitraums auf der Startseite der Stadt Griesheim www.griesheim.de im sog. „Slider“ (wechselnde Bilddarstellung am oberen Rand) hinterlegt. Die Befragung wird mit der Anwendung "Lime Survey" durchgeführt. Alle Angaben werden anonym erhoben und verarbeitet.

Befragung (Symbolbild von Pixabay)

Lesetipp der Stadtbücherei - Yoga für Jugendliche von Sandra Walkenhorst – (Meyer & Meyer 2021)

Lesetipp der Stadtbücherei: Yoga für Kinder und Jugendliche

Warum ticken die Jugendlichen so? Und warum ticken sie auch mal aus?
In ihrem Buch „Yoga für Jugendliche“ widmet sich die Griesheimer Yoga-Dozentin Sandra Walkenhorst dieser spannenden und spannungsgeladenen Lebensphase und gibt einen erhellenden Einblick in die körperlichen und sozio-emotionalen Veränderungen, die sich in dieser Zeit vollziehen. Die Mischung aus fundierter Sachinformation, Fallbeispielen und Ideen zur Stressreduktion mithilfe von Achtsamkeit und Entspannung erweist sich als wertvoller Ratgeber für alle, die Jugendliche auf ihrem Weg ins Erwachsensein begleiten.

Online-Katalog der Griesheimer Stadtbücherei >>>

„Jugend malt“ - Hessenweiter Wettbewerb sucht kreative Werke zum Thema „Respekt“

Die Jugendförderung der Stadt Griesheim informiert über den Wettbewerb „Jugend malt“:

Die Kinder-Akademie Fulda organisiert diesen Wettbewerb, der die kreative Entwicklung junger Menschen fördern soll, seit 20 Jahren im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Alle aus Hessen zwischen 6 und 16 Jahren können mitmachen Von der bunten Welt der Insekten bis zu Martin Luther, von mobilem Wohnen bis zur Frage, wie wir uns in Zukunft fortbewegen: Der Wettbewerb „Jugend malt“ wurde 2001 ins Leben gerufen und hat seitdem Zehntausende Kinder und Jugendliche zu Kunstwerken inspiriert, die sich mit ihrer Umwelt auseinandersetzen. In dem Wettbewerb, den die Kinder-Akademie Fulda im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst organisiert, sind junge Menschen zwischen sechs und 16 Jahren aus ganz Hessen aufgefordert, ein vorgegebenes Thema mit fantasievollen und ausdrucksstarken Beiträgen künstlerisch umzusetzen.

Mehr Informationen zur Ausschreibung, Einsendeschluss uund Prämierungen erhalten Sie hier >>>

Pinsel (Bildnachweis: Pixabay)

Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg über 350 – Neue Allgemeinverfügung ab Donnerstag (13. Januar) auch in Griesheim gültig

Planansicht der geltenden Maskenpflicht in Griesheim

Die Covid-19-Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt seit mehreren Tagen in Folge über 350.
Somit treten weitergreifende Regelungen der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen in Kraft, die in der Allgemeinverfügung für den Landkreis am Dienstag, den 11. Januar 2022 veröffentlicht worden sind und ab Donnerstag, 13. Januar 2022 auch für die Stadt Griesheim gelten. Diese sehen ein Verbot des Alkoholkonsums an publikumsträchtigen Orten sowie eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2) in der Fußgängerzone vor.

Der Konsum von Alkohol ist gemäß § 27 Nr.1 CoSchuV an folgenden Orten in Griesheim untersagt:
• Fußgängerzone
von Platz Bar-le-Duc bis Hofmannstraße
• Fußgängerzone von Friedrich-Ebert-Straße bis Schillerstraße
• Platz Bar-le-Duc
• Hans-Karl-Platz Am Markt
• Georg-Schüler-Platz
• Bereich um den Kiosk Am Felsenkeller (Radius von 50 Metern)
• Freizeitgelände Süd (Half-Pipe, Dirt-Bike-Strecke)
• Jean-Bernard-Platz

Eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2) besteht gemäß § 27 Abs.1 Nr.2 CoSchuV von montags bis sonntags im Zeitraum von 8 bis 20 Uhr in der Fußgängerzone
• von Platz Bar-le-Duc bis Hofmannstraße
• von Friedrich-Ebert-Straße bis Schillerstraße
und ist mit Hinweisschildern ausgewiesen.

Besucher*innen des Wochenmarkts (freitags von 9 bis 16.30 Uhr) auf dem Hans-Karl-Platz Am Markt müssen ebenfalls eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Die Georg-Schüler-Anlage ist von der Maskenpflicht ausgenommen.

Die Stadt Griesheim empfiehlt das freiwillige Tragen einer Maske bei den örtlichen Gegebenheiten mit Gehweg südlich der Wilhelm-Leuschner-Straße, da dieser Bereich einer Fußgängerzone ähnelt.

Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit Geldbußen zwischen 50 Euro und 200 Euro geahndet werden. In jedem Fall erfolgt jedoch zuerst die mündliche Aufforderung, Mund und Nase zu bedecken. Die Stadtpolizei der Stadt Griesheim als Ordnungsbehörde wird in der kommenden Zeit verstärkt im Bereich der Fußgängerzone präsent sein und die Einhaltung der Maskenpflicht, insbesondere auf dem Wochenmarkt, überwachen.

2G-plus seit Mittwoch (12. Januar)
Außerdem sind seit Mittwoch, 12. Januar 2022 weitere Regelungen der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen in Kraft getreten. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-plus und draußen 2G.

Das bedeutet, dass in Griesheimer Restaurants die Gäste vollständig geimpft oder genesen sein müssen und zusätzlich eine Booster-Impfung oder einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test vorzuzeigen haben. Dasselbe gilt in Sportstätten und Schwimmbädern, etwa dem Griesheimer Hallenbad. Dieses weist zudem darauf hin, dass bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die bisherige Einlassregelung bestehen bleibt. Hier genügt die Vorlage des Testhefts der Schule, unter 6 Jahren ist kein Negativ-Nachweis erforderlich.

Im Einzelhandel wird vorläufig weiter nach der 2G-Regel verfahren. Bei Pflegeheimen (wie dem Haus Waldeck) kann der tagesaktuelle negative Testnachweis nicht durch einen Booster-Nachweis ersetzt werden und der Zutritt ist ausschließlich mit tagesaktuellem negativen Test möglich.

Sollte die 7-Tages-Inzidenz für SARS-CoV 2 an fünf Tagen in Folge den Schwellenwert von 350 unterschreiten, tritt die Allgemeinverfügung ab dem nächsten Tag wieder außer Kraft. Die „Allgemeinverfügung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg“ sowie weitere Informationen zu den Corona-Regeln in Hessen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg hier >>> und die Verordnung auf der Internetseite des Landes Hessen >>>

Download
Planansicht der geltenden Maskenpflicht in Griesheim (pdf)