7-Tages-Inzidenz überschreitet die Marke 50 - rote Stufe gemäß Eskalationsplan erreicht
Die Inzidenz ist im Landkreis
Darmstadt-Dieburg am Dienstag (20.) auf 53 gestiegen und hat damit die
kritische Marke von 50 überschritten, weswegen weitere Maßnahmen
ergriffen werden müssen.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt für die
Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg hat der
Verwaltungsstab des Landkreises nun weitere Maßnahmen getroffen, die ab
morgen, 21. Oktober 2020 gelten und in zwei Allgemeinverfügungen
erlassen sind.
Folgende Maßnahmen gelten im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg ab dem 21. Oktober vorerst bis zum 4. November:
• Bei öffentlichen Veranstaltungen, in
öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und
vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz
eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In ambulanten Pflegediensten
und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht. Dies
gilt auch für Fußgängerzonen.
• Bei privaten Zusammenkünften in
angemieteten oder öffentlichen Räumen wird die Höchstteilnehmerzahl auf
10 Personen oder 2 Hausstände beschränkt.
• Es wird dringend empfohlen, private
Zusammenkünfte in privaten Räumen auf eine Höchstteilnehmerzahl von 10
Personen oder zwei Hausstände zu begrenzen.
• Es gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol zum Sofortverzehr (Außer-Haus-Verkauf) zwischen 23 und 6 Uhr.
• Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist zwischen 23:00 und 06:00 Uhr verboten.
• Öffentliche Veranstaltungen werden auf
maximal 100 Teilnehmende begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem
zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes. Diese
Regelungen werden nur dann ausgesetzt, wenn die Inzidenz wieder
mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt. Beim
Erreichen einer Inzidenz von über 75 oder bei einem weiterem
kontinuierlichen Anstieg der Inzidenz über zehn Tage über 50 dürfen sich
im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen oder Angehörige von
zwei Hausständen treffen.
Weiterhin gelten die am vergangenen Freitag getroffenen Maßnahmen, die gestern in Kraft getreten sind:
• Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien
• Schulsport für alle Schülerinnen und
Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien
nur kontaktlos und im Freien. Für Grundschulen Schulsport in diesem
Zeitraum kontaktlos.
• Profisportveranstaltungen finden ab einer
Inzidenz von 35 entsprechend des Beschlusses des Bundeskanzleramtes und
der Chef/innen der Staatskanzleien ohne Zuschauer/innen statt. Im
Amateursport sind ab einer Inzidenz von 35 ebenfalls keine
Zuschauer/innen zugelassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine
erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die
Trainer/innen und Betreuer/innen.
• Ab einer Inzidenz von 50 gilt folgende
Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen: maximal drei Besuche pro
Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch.
Sperrstunde ab Mittwoch, 21. Oktober
Ab
Mittwoch gibt es eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für die Gastronomie
sowie die Vergnügungsstätten (darunter fallen nicht die Spielotheken).
Darüber hinaus darf in der Zeit von 23 bis 6 Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden.
Die
Sperrzeitregelungen werden nur dann ausgesetzt, wenn die Inzidenz
wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt.
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