Hessischer Städtetag - Forderung nach Vertragsstrafe bei fehlender Mund-Nasen-Bedeckung
Reisegäste im öffentlichen Nahverkehr
sollen künftig hessenweit eine Vertragsstrafe zahlen müssen, wenn sie
sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Zügen oder Straßenbahnen
aufhalten. Präsident des Hessischen Städtetags, Christian Geselle,
Kassels Oberbürgermeister: “Wir haben entsprechende Änderungen unserer
Benutzungsbestimmungen im nordhessischen Verkehrsverbund eingeleitet.
Unsere Spitzengremien im Hessischen Städtetag wollen diese Maßnahme nun
aber für ganz Hessen, also insbesondere für das Gebiet des RMV.“
Der Weg dorthin führt über die
Benutzungsbestimmungen der Verkehrsverbünde. Dort soll eine
Vertragsstrafe verankert werden. Zahlen muss, wer ohne Mund-Nasen-Schutz
reist. Vorteil der Maßnahme: Die Vertragsstrafe darf das
Servicepersonal kassieren. Man braucht dafür nicht Polizei- oder
Ordnungsbehörden. “Es ist genau wie beim Schwarzfahren“, so Geselle.
“Die Vertragsstrafe kann direkt im Bus oder in der Bahn erhoben werden.“
Der Hessische Städtetag verspricht sich von
seiner Maßnahme eine höhere Akzeptanz der öffentlichen Verkehrsmittel.
“Viele nutzen derzeit den Nahverkehr nicht, weil sie Angst davor haben,
sich anzustecken. Menschen ohne Maske heizen diese Befürchtungen an“, so
Geselle. “Es ist daher richtig, durch überraschende Kontrollen die Zahl
der Mundschutzverweigerer klein zu halten.“ Die Ordnungskräfte in den
Städten seien dagegen ohnehin schon überlastet und könnten allenfalls
vereinzelt sporadisch an Kontrollen mitwirken. „Solange man
Mundschutzverweigerern nur über Bußgelder habhaft werden kann, müssen
Ordnungskräfte und Polizei aber dabei sein.“
Kein Problem sieht Geselle darin, dass das
Betreuungspersonal verstärkt auf den Servicegedanken orientiert ist.
“Das Betreuungspersonal muss auch Schwarzfahrer ins Visier nehmen. Der
Servicegedanke schließt ein, Fahrgäste in die Schranken zu weisen, die
sich anders als die große Mehrheit nicht an Regeln halten.“
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