17. Newsletter "Griesheim Aktuell"

Corona-Virus: Informationen zur Pandemie

Stand 19. August 2020, 14:00 Uhr, wurden in Hessen insgesamt 13.842 bestätigte Corona-Krankheitsfälle gemeldet. Auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg entfallen hiervon 528 Fälle. Seit dem letzten Newsletter vom 12. August 2020 sind 40 Fälle hinzugekommen. Insgesamt wurden bereits 460 Personen wieder gesund gemeldet.
Eine wichtige Kennzahl der Statistik sind die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen der letzten 7 Tage. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt diese aktuell bei 12 Fällen.

Eine tägliche Übersicht der gemeldeten Fälle erhalten Sie auf der Internetseite des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. weiterlesen...

Zu den Fallzahlen des Landkreises Darmstadt-Dieburg erhalten Sie im Online-Magazin "Perspektive #LaDaDi" nähere Informationen. weiterlesen...

Warnhinweis: Erneut E-Mails mit Schadsoftware unterwegs "EMOTET"

Bitte aufpassen bei E-Mails mit vermeintlichem Absender "Stadt Griesheim"!

In den vergangenen Tagen gingen erneut eine auffällige Häufung von Meldungen und Warnungen ein, die im Zusammenhang mit der Schadsoftware „EMOTET“ stehen. Zuletzt war die Schadsoftware vor der Coronazeit sehr aktiv. Expert*innen warnen davor, dass die Angriffe via „EMOTET“ eine akute Bedrohung für Unternehmen, Behörden und Privatanwender*innen darstellen.

Hierunter können erneut E-Mails im Namen von Mitarbeiter*innen der Stadt Griesheim mit unbekannten Absendern versendet werden.

Die Stadt Griesheim bittet daher, Empfänger*innen verdächtiger E-Mails, diese sehr genau zu prüfen. Bitte prüfen Sie ganz besonders, ob die Absender-E-Mail-Adresse mit dem angezeigten Absender-Namen übereinstimmt. Vorsorglich sollten Sie keine unbekannten Dateianhänge öffnen oder Links verdächtiger E-Mails unhinterfragt anklicken.

Sollten hierzu Fragen bestehen, so steht der Datenschutzbeauftragte der Stadt Griesheim und die IT-Abteilung gerne telefonisch oder per E-Mail für Rückfragen zur Verfügung:

Datenschutz
Tel.: 06155 / 701-200
E-Mail: datenschutz@griesheim.de

IT-Abteilung

Tel.: 06155 / 701-203, oder -206
E-Mail: hauptamt@griesheim.de

Maskenpflicht bleibt bestehen - Anpassungen der Corona-Regeln

Das Land Hessen hat die geltenden Corona-Maßnahmen angepasst und bis zum 31. Oktober verlängert.

Dies teile die Landesregierung am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit. Trotz der deutschlandweit steigenden Infektionszahlen sei Hessen bislang gut durch die Pandemie gekommen, sagte Bouffier. Er sehe gleichzeitig keinen Anlass, nun leichtsinnig zu werden. "Wir haben deshalb keine grundsätzliche Kursänderung vorgenommen“, so der Ministerpräsident.

Ab Samstag (15.08.2020) geltenden folgende Maßnahmen:

Veranstaltungen
Veranstaltungen bis zu 250 Personen können weiterhin ohne besondere Genehmigung, aber mit einem Hygienekonzept stattfinden. Alle größeren Veranstaltungen benötigen eine Genehmigung der Gesundheitsbehörden.

Mund-Nase-Schutz – Sofortige Bußgelder bei Verstoß
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) befinde sich derzeit wieder bei einer Auslastung von zwei Dritteln des Normalzustands, sagte Al-Wazir. Mit dem Schulbeginn am Montag werde sich diese Zahl noch steigern. Daher sei man auf die Einhaltung der Mund-Nasen-Masken in Bussen und Bahnen noch mehr als bisher angewiesen. Als Konsequenz verfügte das Land, dass das Bußgeld für das Nicht-Tragen einer Maske in Höhe von 50 Euro ab sofort hessenweit ohne vorherige Verwarnung erfolgt.

Schulstart – Testmöglichkeiten für Erzieher*innen und Lehrkräfte
Am Montag starten die Schulen in Hessen erstmals seit Mitte März im Normalbetrieb - soweit das unter Corona-Bedingungen möglich ist. Kultusminister Alexander Lorz (CDU) informierte darüber, wie dieser Betrieb gestaltet werden soll. Viele Fragen hat es zum Umgang mit einfachen Schnupfensymptomen gegeben. Die Landesregierung will dazu nun klarstellen, dass ein alleiniger Schnupfen kein Grund ist, ein Kind nach Hause zu schicken. Dazu müssten Symptome wie Fieber, trockener Husten und allgemeine Abgeschlagenheit kommen. Dann sei das Kind nach Hause zu schicken, zu beobachten und eventuell ein Test zu veranlassen. Ähnliches gilt für den Umgang mit einfachen Erkältungssymptomen in Kitas. Da hier Abstände nicht eingehalten werden könnten, hätten alle Erzieher*innen wie auch die Lehrer*innen die Möglichkeit, sich zwischen dem 17. August bis 8. Oktober kostenlos testen zu lassen.

Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmärkte sollen trotz erster Absagen grundsätzlich stattfinden, sagte Bouffier: "Immer unter Vorbehalt des pandemischen Geschehens." Rechtlich würden Weihnachtsmärkte behandelt wie alle anderen Märkte auch: Es müsse lokale Hygienekonzepte geben. Das bedeutet auch, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen. Einzelne Kinderkarussells dürfen fahren.

Restaurants
In Restaurants und Lokalen dürfen wieder Pfeffer- und Salzstreuer auf den Tischen stehen.

Sportveranstaltungen
Ob Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen – und wenn ja, mit wie vielen – stattfinden können, wollen die Ministerpräsidenten der Länder Ende August auf einer gemeinsamen Konferenz beraten. Fest stehe laut Bouffier: Ohne Zuschauer*innen können Vereine "auf Dauer nicht existieren".


Zur Pressemitteilung des Landes Hessen gelangen Sie hier: weiterlesen...

Pressekonferenz Land Hessen

Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Griesheimer Friedhof

Luftaufnahme Griesheimer Friedhof

In diesem Jahr wird bereits zum 17. Mal ein entsprechend zugelassenes Unternehmen die alljährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Griesheimer Friedhof durchführen. Hierbei ermittelt die beauftragte Fachfirma exakt mit Hilfe eines speziell für solche Grabsteinüberprüfungen entwickelten Messgerätes auftretende Mängel bezüglich der Standsicherheit, was so zu einem neutralen Prüfungsergebnis führt. [...]

Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nach Ansicht aller Expert*innen nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 500 Newton (50 kg) ausgeübt wird. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch erst der Grabstein losgerissen würde. Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft wurden, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und gesichert.

Die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten, soweit ihre Anschriften der Stadt bekannt sind, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Der Stadt ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für Schäden, die durch das Umfallen von Grabmalen entstehen, ausschließlich der Nutzungsberechtigte, und nicht etwa die Stadt, haftbar ist.  [...]

Die Prüfung wird durchgeführt am Mittwoch, 9. September 2020 in der Zeit von 08.00 Uhr bis etwa 14.00 Uhr.

Zur gesamten Pressemitteilung gelangen Sie hier: weiterlesen...

Gelbe Säcke und Weißblechcontainer - DSD GmbH gelobt Besserung

Wegen der massiven Probleme bei der Abholung und Leerung hat sich die Stadt Griesheim nicht nur immer wieder an das beauftragte Unternehmen gewendet, sondern auch direkt an das Unternehmen "Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH".

Am 17.06.2020 hat die Stadtverwaltung Griesheim darüber hinaus eine Beschwerde an das hessische Umweltministerium getätigt. Viele andere Kommunen sowie der Landkreis Darmstadt-Dieburg haben sich ebenfalls beschwert. Die DSD GmbH und das Entsorgungsunternehmen haben mittlerweile gegenüber allen Beteiligten Stellung genommen, sich für die Missstände entschuldigt und diese mit einer Umstellungsproblematik begründet. Es wird versichert, dass diese nun gelöst seien.

Wir werden als Stadt im Namen unserer Bürger*innen weiterhin kritisch beobachten und gegebenenfalls nachfassen. Hinweise aus der Bürgerschaft nimmt das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis gerne entgegen. Bei den Abholterminen Mitte und Ende Juli 2020 hat es in Griesheim keine Beschwerden gegeben.

Kontakt
Für Meldungen von nicht abgeholten Gelben Säcken wenden Sie sich bitte das zuständige Entsorgungsunternehmen REMONDIS. Telefon: 0800/ 1223255

Weiterhin nimmt das Team des Steuer- und Gebührenamts der Stadt Griesheim Ihre Mitteilungen auf.
Telefon: 06155/701-120
E-Mail: steueramt@griesheim.de

Gelbe Säcke (Symbolbild)

Biergarten der Gaststätte "Zum Grünen Laub" - Ende August soll es soweit sein!

zukünftiger Außenbereich der Gaststätte "Zum Grünen Laub"

Gute Neuigkeiten!

Die Arbeiten am Außengelände des Zöllerhannes sollen Ende des Monats August beendet sein, sodass Herr Javed, Pächter der Gaststätte „Zum grünen Laub“, und sein Team noch in der heißen Jahreszeit den Biergarten eröffnen können.

Mit dem Kauf des Nachbargrundstückes in der Oberndorferstraße 14 war unter anderem die Idee verbunden, einen besseren Fluchtweg des großen Saals im Brandfall zu ermöglichen. Der Fluchtweg wurde nun zu diesem nördlich an das Gebäude angrenzenden Bereich geschaffen. Es ergab sich durch den Kauf jedoch weitergehend die Möglichkeit, auf der Hoffläche eine Außenbewirtschaftung zu schaffen, um die Chancen für eine erfolgreiche Neuverpachtung der Gaststätte „Zum grünen Laub“ deutlich erhöhen zu können.

In Abstimmung mit der Stadtverwaltung möchte Herr Javed eine Außenbewirtschaftung mit 60 – 90 Sitzplätzen betreiben. Entlang der Grundstücksmauer an der Oberndorferstraße plant der Pächter die Errichtung eines Imbisswagens. Die kleine Garage soll zum Ausschank der Getränke genutzt werden. Zwischen den beiden Bestandsgebäuden ist zudem ein baulicher Schallschutz in Form eines Rankgitters vorgesehen, welches zukünftig auch als Sichtschutz dienen soll.

Doch bis zur Eröffnung waren umfangreiche Arbeiten notwendig. Über den untenstehenden Link zur Pressemitteilung erfahren Sie tiefergehende Informationen. In diesem Newsletter bieten wir eine Übersicht:

- Genehmigung einer Nutzungsänderung durch das Kreisbauamt
- Anpassung und Herstellung des Außengeländes durch eine Griesheimer Fachfirma
- Einrichtung einer barrierefreien Rampe auf der Nordseite des Saals
- Einrichtung eines neuen zweiten Rettungswegs
- Anlegung des Laufwegs zwischen Eingangstor und Garage mit Ausschank mit Rasengittersteinen und passenden -füllsteinen
- Anlegen eines ca. 2 m breiten Fußwegs entlang der Mauer
- Erhaltung des alten Walnussbaums zur natürlichen Verschattung
- Auffüllen und Verdichten des Sitzbereichs mit Bessunger Kies


Die zuständige technische Sachbearbeiterin der Stadt Griesheim, Franziska Trenkle, muss diesen Prozess umfangreich koordinieren. „Ein einfaches, aber gutes Beispiel für diese gegenseitige Abhängigkeit stellen die Elektroarbeiten dar. Für den Betrieb des Imbisswagens, z.B. zum Ausschank der Getränke und der Reinigung der Gläser, benötigt man Strom. Auch die Hoffläche sollte ausreichend beleuchtet werden können. So musste zunächst die hierfür erforderliche Elektroversorgung verlegt werden. Erst danach konnten die Bodenarbeiten und die Arbeiten im Bereich der Garage fortgeführt werden. In der Folge wurde in der Garage eine Begradigung des Bodens durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofes durchgeführt. Nach entsprechender Trocknung des Betons war es für die mit den Putz- und Malerarbeiten beauftragte Fachfirma möglich, die Wände in der Garage zu verputzen. Anschließend konnte die beauftragte Elektrofirma erneut tätig werden und die Aufputzschalter und Steckdosen installieren“, erklärt Franziska Trenkle.

Auch die spezielle Befestigung des Geländers entlang der Rampe erforderte viele Abstimmungsgespräche zwischen dem beauftragten Statiker, der Bauaufsicht des Landkreises und dem zuständigen Prüfstatiker sowie der für die Schlosserarbeiten beauftragten Firma. Nach Freigabe konnte das Geländer vormontiert werden. Danach musste es vor der Endmontage noch in einer Fachwerkstatt verzinkt werden.

Aufgrund des langwierigen Baugenehmigungsverfahrens kann der Mauerdurchbruch für den zweiten Rettungsweg im Bereich des großen Saals vor der Eröffnung des Biergartens nicht mehr durchgeführt werden. „Diese Arbeiten müssen daher verschoben werden und sind ab Herbst dieses Jahres geplant“, so Franziska Trenkle.

Spätestens zu Beginn der 35. Kalenderwoche (24. – 30.08.2020) soll die Lieferung und Montage des Schankmobiliars erfolgen, sodass einer Eröffnung des Biergartens nichts mehr im Wege stehen sollte.

Zur gesamten Pressemitteilung gelangen Sie hier: weiterlesen...