2. Newsletter "Griesheim Aktuell"

Corona-Virus: Informationen zur Pandemie

Stand heute, 8. Mai 2020, 14:00 Uhr, wurden in Hessen insgesamt 8.877 bestätigte Corona-Krankheitsfälle gemeldet. Auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg entfallen hiervon 367 Fälle. Seit dem Vortag sind keine neuen Fälle hinzugekommen. Insgesamt wurden bereits 301 Personen wieder gesund gemeldet.

Eine neue wichtige Kennzahl der Statistik sind die Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner der letzten 7 Tage. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt diese aktuell bei 1,34. Zur Erinnerung: Bei einer Zahl größer 50 müssten erneut lokale Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorgenommen werden.

Eine tägliche Übersicht erhalten Sie der Internetseite des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. weiterlesen...

08.05.2020

Beschluss von weiteren Lockerungen durch das Land Hessen

Mit Spannung wurden auch in Griesheim die Ergebnisse der Beratungen des Corona-Kabinetts der hessischen Landesregierung erwartet. Angekündigt waren viele Regelungen, die auch das Freizeit-, Schul- und Kitaleben der Griesheimer*innen betreffen. Am späten Donnerstagnachmittag, 7. Mai 2020, wurde dann über die neuen Lockerungen informiert. In der Presseinformation "Unser Plan für Hessen" erläutert Volker Bouffier, hessischer Ministerpräsident, die Inhalte.

Grundsätzlich gelte, dass die Öffnungen in der dargestellten Form nur denkbar sind, wenn die geforderten Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, und so die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis / einer kreisfreien Stadt nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf seien erneute Einschränkungen unumgänglich.

Kontaktbeschränkung: Ab Samstag, 9. Mai sei wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen.

Weitergehend werden Regelungen zu folgenden Bereichen festgehalten: Veranstaltungen, Schule, Hochschule, Kindertagesbetreuung, Dienstleistung und Handel, Gastronomie & Tourismus, Sport & Freizeit, Theater/ Museen/ weitere Kultureinrichtungen, Spielhallen/ Casinos/ Wettbüros

Weitere Informationen entnehmen Sie der Presseinformation: "Unser Plan für Hessen"

Die dazugehörige 10. Verordnung zur Anpassung aller Corona-Verordnungen finden sie hier.

Plexiglas-Visiere - kein Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckung

Das Land Hessen hat heute, 8. Mai 2020, klargestellt, dass Gesichtsvisiere aus Plexiglas nicht genügen, um der Maskenpflicht gerecht zu werden. Beispielswiese beim Einkaufen, Tanken oder beim Arzt wird verordnungsgemäß eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) benötigt.

Das Tragen einer Plexiglas-Maske wird rein rechtlich als Nicht-Tragen einer Maske angesehen und kann beispielsweise bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs mit einer Geldbuße geahndet werden. Ebenso verhält es sich, wenn man mit einer solchen „Maske“ in einen Supermarkt möchte. weiterlesen...

Zur Erinnerung: Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Letzteren wird empfohlen hierzu eine ärztliche Bescheinigung mit sich zu führen.

"Unser Plan für Griesheim" wird erarbeitet

Am Freitagmorgen wurden in der Sitzung des Corona-Verwaltungsstabs der Stadt Griesheim die ersten Inhalte der 10. Änderungsverordnung besprochen und zu klärende Fragestellungen herausgefiltert. In der regelmäßig stattfindenen Telefonkonferenz der Bürgermeister*innen des Landkreises Darmstadt-Dieburg fanden am Freitagmittag weitere Konkretisierungen statt. "Unser Plan für Hessen" muss nun also lokal an die Bedürfnisse und Gegebenheiten in "Unser Plan für Griesheim" angepasst und entsprechende Vorgaben für die Betroffenen erarbeitet werden.

Die örtlichen Vereine wurden informiert, dass eine kurzfristige Umsetzung ab 09.05.2020 der Öffnung städtischer Räumlichkeiten für Vereinsaktivitäten nicht möglich sein wird, da seitens der Stadtverwaltung entsprechende Vorbereitungen getroffen werden müssen (z.B. Prüfung der Voraussetzungen, Auflagen, Schaffung der räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen, Verschließen von Umkleiden, Erstellung von Hygienekonzept etc.). Das Amt für Soziales weist darauf hin, dass Vereine mit eigenen Sportstätten den Betrieb gemäß der 10. Corona-Verordnung wieder aufnehmen können. Hierzu zählt beispielsweise ganz konkret das Vorweisen eines Hygienekonzepts.

Über die konkreten Auswirkungen und Vorgehensweise für städtische Veranstaltungen, Vereine, Kitas & Co. wird in der kommende Woche tiefergehend berichtet.

Öffnung des Rathauses ab Montag - unter den Bedingungen der Pandemie

Das Rathaus wird am kommenden Montag, 11. Mai 2020 wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Allem voran geht trotzdem die Bitte, zunächst telefonisch einen Termin für das jeweilige Anliegen zu vereinbaren und nur unvermeidbare Präsenztermine wahrzunehmen. Dies sorgt dafür, dass Ihr Anliegen beim späteren Rathaus-Besuch zügig bearbeitet werden kann und die Aufenthaltszeit im Rathaus somit gering gehalten wird. In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass sehr viele Anliegen telefonisch, per E-Mail oder per Post erledigt werden können. Bitte überlegen Sie daher behutsam, ob ein Gang zum Rathaus aktuell notwendig ist. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen unser aller Schutz. weiterlesen...

Bei allen Anliegen erreichen Sie während der Öffnungszeiten die Mitarbeiter*in der Zentrale unter der Rufnummer: 06155 / 701-0. Die Kontaktdaten der verschiedenen Ämter entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der Internetseite: www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/rathaus/


Öffnungszeiten des Rathauses:

Mo: 7.00 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr

Di: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr

Mi: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr

Do: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 18.00 Uhr

Fr: 7.30 - 12.30 Uhr

Kurzzeitige Unterbrechungen der telefonischen Erreichbarkeit des Rathauses am Dienstag, 12. Mai 2020 möglich

Seitens der Telekom wird am Dienstag, den 12.05.2020 die Telefontechnik des Rathauses umgestellt. Daher kann es im Laufe dieses Tages zu kurzzeitigen Unterbrechungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 06155 / 701-0 kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Stadtbücherei in Zeiten von Corona

Die Mitarbeiter*innen der Stadtbüchherei bedanken sich für das Verständnis aller Leser*innen während dieser ungewöhnlichen Zeit. Auch sie haben ein Schutzkonzept für den pandemiebedingten Betrieb der Stadtbücherei aufgestellt. Folgendes Verfahren wird derzeit angeboten:

Rückgabe der Medien ab 27.04.2020
Wir nehmen Ihre Medien am Seiteneingang (Parkplatz Georg-Schüler-Platz) zurück. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Medien nicht direkt von Ihrem Benutzerkonto rückbuchen, sondern diese aus hygienischen Gründen wenige Tage lagern werden.

Möglichkeit der Ausleihe „Bücher-To-Go“ ab 29.04.2020
Sie wählen von Zuhause in unserem WebOpac verfügbare Medien aus (max. 5 Medien / Ausweis) und bestellen sie vorzugsweise per E-Mail /alternativ telefonisch vor. Wir stellen die Medienbestellung in einem Paket zusammen und Sie erhalten eine Nachricht, wann Sie das Paket abholen können. Die Ausleihe erfolgt über den Haupteingang.

Die Sonderöffnungszeiten sind:
Montag und Mittwoch         14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag    10.00 – 12.00 Uhr

Es gelten besondere Hygienevorschriften.
Der Zutritt ist nur mit einer Mund-Nasen-Maske gestattet und bitte denken Sie an den Mindestabstand von 1,50 Metern.

Luftbild Stadtbücherei

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